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HKN-Abtretung an EKZ für 2021

Die PV-Stromproduzenten haben kürzlich von EKZ untenstehendes Mail bekommen, mit der Anfrage, ob sie ihren HKN an EKZ abtreten wollen. Worum geht es?

  • Wir alle mit einer PV-Anlage, die Solarstrom produzieren, könnten einen Herkunftsnachweis (HKN) für unseren saubereren Strom bei Pronovo bestellen.
  • Bisher war dies «nicht nötig», resp. man konnte damit eh nichts machen, oder anders formuliert, EKZ hat uns trotzdem einen Zuschlag auf die Basisvergütung bezahlt, auch ohne diesen HKN.
  • Ab 2021 ändert sich das, da wir Solarstrom-Produzenten mit unserem HKN theoretisch an der Strombörse selber Solarstrom handeln/verkaufen könnten. In der Praxis ist das meistens ziemlich unrealistisch, da es sehr viel Anbieter gibt und wir nur sehr kleine Mengen anbieten können.
  • Mit untenstehendem Schreiben bietet uns EKZ nun an, unsern HKN an EKZ abtreten, damit EKZ unseren Strom als zertifizierten Solarstrom handeln darf. – Wenn wir das nicht machen, resp. den HKN nicht abtreten, wird uns EKZ ab 2021 den 2 Rappen-Zuschlag nicht mehr vergüten.
  • Für die meisten von uns «Kleinanbietern» macht es Sinn, den HKN abzutreten. – Dieser kann vierteljährlich wieder zurück gefordert werden, falls man doch mal selber an die Börse will.

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