An alle PV-Anlagen BesitzerInnen und MieterInnen, die an fairen Solarpreisen interessiert sind
→ Bitte diesen Appell «für faire Strompreise» unterzeichnen.
Update: Appell eingereicht am 10.02.25. 3086 Stimmen, davon ca 500 von IG Solar & OptimaSolar.
Es geht darum, dass das mit 70% vom Volk angenommene neue Stromgesetz auch so umgesetzt werden soll, wie vom Gesetzgeber angedacht:
Strompreis
- Markt wird Schritt für Schritt geöffnet, Strompreise und Einspeisetarife werden dynamischer und schweizweit einheitlicher. Das ist wichtig, damit der Markt besser spielen kann, Angebot und Nachfrage berücksichtigen kann. Im Sommer am Mittag wird Solarstrom günstiger sein, als im Winter oder in der Nacht. Macht Sinn, damit können wir als Gesellschaft lernen umzugehen, Speicher, Suffizient und v.a. Optimierung (netzdienlich produzieren und verbrauchen) sind die Antworten. (Bietet für schlaue Köpfe auch grosses Businesspotential 😉)
- Damit dieses neue Marktrisiko nicht zu 100% auf den kleinen Produzenten sitzen bleibt, sieht das Gesetz einen Minimum-Einspeisetarif vor, für die Fälle, wo es zu wilde Schwankungen auf dem Markt gibt. D.h. die Allgemeinheit würde einstehen, damit die PV-Anlagen BesitzerInnen nicht das Handtuch werfen und dieses Risiko nicht bereit sind zu tragen, sondern den so wichtigen Energiewende-Beitrag für die Gesellschaft weiterhin leisten. Hier ging man in den Vordiskussionen und im Parlament von einer Untergrenze von 6-10 Rappen aus in der Branche, überliess aber dem Bundesrat das letzte Wort. (Könnte ein Fehler gewesen sein).
- Der BR wird bereits im Q1-2025 diesen Minimaltarif definieren. Aktuell liegt der Vorschlag vom BR für EFH-Besitzer zwischen 0 – 4.6 Rp! Richtig gehört! Auf meine Nachfrage beim Bundesamt für Energie (BFE), was an einem Null-Tarif ein Minimum sein soll, war die Antwort «besser als Negativpreise»! – Na ja, abstellen kann ich die Anlage ja jederzeit, bin aber nicht sicher, ob diese Option dem Gesetzgebergedanke «Private vor Marktturbulenzen schützen» entspricht.
Deswegen diese Appell unterschreiben!
Strom selber an Nachbarn verkaufen
- Ein neues Verkaufmodell wurde dank dem neuen Stromgesetz geschaffen: Jeder PV-Besitzer kann seinen Überschussstrom dem Nachbarn oder sogar in der ganzen Gemeinde verkaufen, und so, einen viel höheren Ertrag lösen kann als wenn er seinen Überschuss ans EKZ zurückspeist. Gleichzeitig bekommen auch MieterInnen und Nicht-PV BesitzerInnen die Chance, sauberen unn sehr LOKALEN Strom zu guten Preisen zu beziehen. – Ganz tolle Sache! Es wird unterschieden:
- Direkt an Nachbar verkaufen, der an der gleichen Verteilkabine hängt (virtueller ZEV): Maximaler Ertrag, man darf das EKZ Netz gratis nutzen
- An irgendwelche Abnehmer in der ganzen politischen Gemeinde verkaufen (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, LEG): Hier muss man einen reduzierten* Anteil an Netzkosten an EKZ bezahlen, macht aber immer noch mehr Ertrag, als wenn man Überschuss an EKZ zurückspeist (und somit den ganzen Netzkostenanteil bezahlt, wie heute). *Auch hier wurde im Gesetz kein Wert definiert, aber immerhin erwähnt, dass bis zu 60% Reduktion möglich seien, um eben auch einen Teil dieser Reduktion an die Strombezüger weitergeben zu können. Auch hier kann der Bundesrat dies final definieren.
- Der Bundesrat wird also neben dem Minimaltarif (siehe oben) im Q1-2025 auch diese Reduktion auf die Netzkosten definieren. Aktuell liegt der Vorschlag vom Bundesrat bei nur 30% Reduktion, was das Modell fast nicht zum Fliegen bringen würde (da 30% nur ca 3 Rp. Netzkostenreduktion sind).