Unser Beitrag an die Energiewende

Gesetzgebung hinkt Technologie hinterher

Es ist höchste Zeit, dass die Gesetzgebung den heutigen Technologien, Infrastruktur und Möglichkeiten angepasst wird

Richard Amstutz, Jurist, Leiter Rechtsabteilung ESTI, IG Solar Wehntal – Mai 2020

Es wird viel von Energieproduktion gesprochen, aber es wird zu wenig dabei berücksichtigt, dass die Energie auch transportiert werden muss. Solange wir nicht davon ausgehen können, dass alle autarke Einheiten betreiben und die Energie vor Ort verbrauchen (was unter dem Aspekt der Effizienz wohl am besten wäre), braucht es unter anderem eine stabile, zuverlässige Netzinfrastruktur. Es muss sichergestellt sein, dass diese Infrastruktur flexibel aufgebaut sein darf, und nicht nach einem vorgegebenen System. Unter anderem dazu ist die Elektrizitätsgesetzgebung dringend zu revidieren.

Das aktuelle Elektrizitätsgesetz (das seit 1902 inhaltich nur wenig geändert wurde) samt Verordnungen baut auf einem System auf, in welchem wenige, zentrale Produktionsstandorte alle Verbraucher bedienen. Die aktuelle Entwicklung, nämlich der zunehmend dezentralen Versorgung, ist diesem System fremd. Mit diesem System hängt auch zusammen, dass wesentliche technische Normen in Verordnungen festgeschrieben sind. Das ist formell nicht mehr zeitgemäss und wenig flexibel. Dafür gibt es grossmehrheitlich harmonisierte technische Normen.
Ebenso baut das Elektrizitätsgesetz nach wie vor darauf auf, dass elektrische Installationen grundsätzlich gefährlich sind und der Staat diesbezüglich einschränkende Regelungen erlassen muss. Auch diesbezüglich gibt es Revisionsbedarf, sieht man die Entwicklungen in anderen EU-Staaten an.

Schliesslich wurde in den letzten Jahren sehr viel im Bereich der Energiegesetzgebung getan. Energie- und Stromversorgungsgesetz wurden mehrmals innert wenigen Jahren revidiert. Eine Koordination mit der technischen Seite, eben in der Elektrizitätsgesetzgebung geregelt, fand nahezu nicht statt. Dabei ist die Technik Voraussetzung dafür, dass die produzierte, erneuerbare Energie überhaupt von allen genutzt werden kann.

Eine nachhaltige (Energie-)Gesellschaft kann nur auf einem in sich stimmigen, modernen und entwicklungsfähigen System aufbauen. Da gehören Produktion, Infrastruktur und Verbrauch gleichermassen dazu. Entsprechend ist auch der Gesetzgeber in diesem Bereich umfassend gefragt, nicht nur in Bezug auf die Energieproduktion und deren Verbrauch.

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