Unser Beitrag an die Energiewende

Gemeinde Niederweningen fördert Energiewende-Massnahmen

In Rechtskraft ab 1.9.22, gültig rückwirkend ab 1.1.22 bis 31.12.25 – Offizielle Angaben siehe auf Gemeinde Niederweningen

Hier finden Sie den Stand der eingereichten Gesuche und der verbleibenden Fördersumme. Stand Q2/24: 84 PV-Anlagen, 19 Wärmepumpen, 77 Ladestationen

Quelle: Webseite der Gemeinde Niederweningen, 30.06.2024: Klicken Sie auf Dokumente, Kennzahlen, Download
Visualisierung by IG Solar, Prognosen ohne Gewähr, reine lineare Hochrechnung der Quelldaten. – Quelle: Gemeinde Niederweningen
ps: Wärmepumpen schraffierte Säule war erst provisorisch bewertet(Siehe Gemeinde Kennzahlen)

Niederweningen dehnt Förderung auf PV, Wärmepumpen und E-Mobilität aus

Nach den Erfolgen von 2020 & 2021, wo in Niederweningen die Anzahl PV Anlagen fast verdreifacht wurden, will die Gemeinde den nächsten Schritt gehen: Es werden umfassendere Massnahmen zur Energiewende gefördert; die Gemeinde will einen Beitrag an die Energiestrategie 2050 des Bundes leisten und ihren Vorbildcharakter ausbauen und weiter ausstrahlen ins Zürcher Unterland.

Profitieren sollen möglichst viele EinwohnerInnen von Niederweningen, ob Eigenheimbesitzer, Mieter oder Vermieter. Getragen wird das Projekt von der soliden Finanzstruktur der Gemeinde, resp. allen Steuernzahlern, die damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und Unabhängigkeit leisten.

Basierend auf einem Vorschlag der IG, hat der Gemeinderat ein Reglement für die neue Förderstruktur ausgearbeitet, welche neu 3 Komponenten beinhaltet und längerfristig aufgegleist ist. Das Reglement «Reduzierung CO2-Ausstoss 2022-2025» kann auf der Website der Gemeinde Niederweningen eingesehen werden.

Das Programm ist folgendermassen konstruiert: Ein Basisreglement, welches von der GV mit 116:18 Stimmen abgenommen wurde, steckt den Rahmen, die Dauer und die Gesamtsumme. Die KompetenzUmsetzung der konkreten Förderungen liegt in der Kompetenz des Gemeinderats: Leistungsvereinbarungen definieren die Details und Kriterieren der einzelnen Förderkomponenten.

Die 3 Komponenten schliessen sich nicht aus, im Gegenteil, sie sollen kumulativ gefördert werden, ja sogar progressiv. Sprich: wer Wärmepumpe oder E-Auto mit eigener PV betreibt (mind. 6 kWp), soll zusätzlich unterstütz werden.

PhotovoltaikHeizungElektromobilität
Die Produktion von Solarstrom ist nach wie vor das Herzstück; als Gesellschaft brauchen wir viel, sehr viel mehr davon. Es soll maximal gebaut werden, sprich, nicht halbe Dachflächen nur um den Eigenverbrauch zu optimieren.

Daher wird der Deckel nach oben (im letzten Förderprogramm bei 10 kWp) verschoben, damit grössere Anlagen attraktiver werden.



Öl-/Gas-Heizungen machen im Kanton ZH 40% aller CO2 Emisssionen aus. Diese müssen so bald wie möglich durch Wärmepumpen ersetzt werden, auch wenn sie noch nicht end-of-life sind.

Niederweningen will mit substantiellen Beiträgen zusätzlich zu den Kantonsbeiträgen die Investitionsentscheidung, JETZT zu ersetzen, erleichtern.

Wer zusätzlich eine PV-Anlage betreibt oder baut, soll mehr gefördert werden.
Die Benzin/Diesel Verkehrsmittel produzieren im Kanton ZH 30% aller CO2 Emissionen.

Niederweningen will den Umstieg auf die Elektromobilität fördern.

Wer zusätzlich eine PV-Anlage betreibt oder baut, soll mehr gefördert werden.




Förderbeitrag
CHF 500.-
pro kWp

Maximum 30 kWp pro PVA,
resp. CHF 15’000 pro PVA




Förderbeitrag
100%
der Kantonsförderung*, wenn eigene PV vorhanden
75%
der Kantonsförderung* wenn keine eigene PVA vorhanden ist

Zusammen mit Kanton wird maximal 50% der Heizung gefördert

*Neues Zürcher Energiegesetz
Förderbeitrag
CHF 1’500.-
pro Ladestation, wenn eigene PVA vorhanden
CHF 1’000.-
pro Ladestation, wenn keine eigene PVA vorhanden ist

Maximum 5 Ladestationen pro Liegenschaft, Maximum 1 pro Wohneinheit

Beispiele
12 kWp PVA = 6’000.-
30 kWp PVA = 15’000.-



Hier finden Sie mehr Details zu den reinen Photovoltaik-Förderprogrammen 2020 & 2021.
Beispiele
12 kW Sole WP: Kt ZH fördert mit 11’000.-
Nidi fördert ebenfalls mit 11’000.- (100%) wenn PVA vorhanden, sonst mit 8’250.- (75%)

12 kW Luft WP: Kt ZH fördert mit 5’000.-
Nidi fördert ebenfalls mit 5’000.- (100%) wenn PVA vorhanden, sonst mit 3’750.- (75%)

Beispiele
4 Ladestationen in Tiefgarage von MFH das eigene PVA betreibt: 6’000.-

6 Ladestationen in MFH das keine eigene PVA betreibt: 5’000.-

1 Ladestation für EFH mit eigener PV: 1’500.-


Die Fördermassnahmen gelten rückwirkend ab 1.1.2022. – Auf der Gemeinde Website finden Sie das Gesuch für Förderbeiträge.

Übersicht als PDF öffnen

Wir rufen alle MitbürgerInnen auf, macht mit bei der Energiewende, werdet unabhängig von ausländischer Energie. Der Moment ist jetzt, die Notwenigkeit für unsere Umwelt offensichtlich! Wir möchten diese Aufgabe nicht unseren Kinder überlassen.

Tipp: Warten Sie nicht mit Bauen!

Die globalen Lieferketten sind unter Druck, die Nachfrage hoch, die Preise für die Materialien steigen bereits und die Unternehmer haben viel zu tun. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Wer bald möglichst Teil der Energiewende sein will, sein Geld lieber lokal investiert als jährlich für Gas und Öl ins Ausland schickt, baut so schnell wie möglich. Das heisst, JETZT Offerten einholen! Lassen Sie sich nicht entmutigen von Lieferanten die keine Kapazitäten haben, es gibt noch andere.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite, die IG Solar hilft gerne und kostenlos, fragen Sie uns!

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